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Vollmachten und Verfügungen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
Laden Sie sich die Broschüren oder Formulare über die nachfolgenden Links direkt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunter.

So lange Sie noch selbst entscheiden können, dürfen Sie von Ärzten nur behandelt werden, wenn Sie dazu einwilligen.
Ist dies nicht mehr möglich, liegt diese Entscheidung bei einer oder einem Betreuer oder einer bevollmächtigten Person. Mit einer Patientenverfügung können Sie diese Entscheidung vorab festlegen.
Überdenken Sie die Entscheidungen, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und durch eine Unterschrift oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Damit der Zugriff zur Patientenverfügung jederzeit möglich ist, sollten Ihnen nahestende Personen wissen, wo Sie diese aufbewahren. Ein Hinweis darauf, zum Beispiel durch ein Kärtchen im Geldbeutel, ist sinnvoll. Krankenhaus und Pflegeheim sollten ebenfalls darauf hingewiesen werden.
Nachfolgend einige Links zum Thema Patientenverfügung:

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